Akquise für Selbständige

Eher zufällig bin ich auf dem Barcamp Stuttgart 2 in der Session „Marketing und Akquise für Selbständige“ geraten. Es war eine offene Runde, in der die Teilnehmer Akquise-Möglichkeiten gesammelt und besprochen haben.

Folgene Akquise-Wege für Selbständige wurden genannt:

  • Blog
  • Xing (angeschrieben werden, selbst anschreiben, aktiv teilnehmen in themenverwandten Gruppen)
  • persönliche Kontakte
  • Empfehlungen von Kunden und anderen
  • Zeitungartikel
  • Google AdWords
  • Schulungen oder Seminare halten
  • Kooperationen mit anderen Unternehmen und Selbständigen
  • Networking: „ich bin gerade mal wieder in der Stadt“
  • Newsletter
  • Sponsoring, z.B. von Veranstaltungen wie Barcamps
  • Twitter
  • eigener E-Mail Footer
  • Kaffeetrinken mit anderen Leuten
  • eigene Website mit Referenzen
  • Barcamps
  • Whitepaper auf Website

Das lasse ich einfach mal als Liste so stehen. 🙂

Userbewertungen und Recht

Die zweite Session, die ich auf dem Barcamp Stuttgart II besuchte, wurde von Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht gehalten. Thema: Userbewertungen & Recht – Meinungsfreiheit vs. unzulässige Produktkritik.

Hier meine Mitschrift zu diesem Vortrag, der mir sehr gefallen hat. Er war auch sehr gut besucht (wie eigentlich immer bei Rechtsthemen auf Barcamps).

Anlass für Carsten den Vortrag vorzuschlagen war das BGH-Urteil zum Fall spickmich.de, einer Lehrer-Bewertungsplattform. Im konkreten Fall wurde die Kritik an einer Lehrerin auf der Plattform für zulässig erklärt. Doch das ist nicht unbedingt das letzte Wort und keinesfalls kann es verallgemeinert werden. In Frankreich ist außerdem ein fast identischer Fall und für unzulässig erklärt worden.

Die Problemfelder sind: Was wird bewertet? Wie? Und wer?

Grundsätze:

  • Bei einer Tatsachenbehauptung kann man beweisen ob es stimmt (z.B. „es ist 23 Grad im Raum“). Bei einer Meinungsäußerung kann ich das nicht (z.B. „es ist zu warm“). Tatsachenbehauptungen sollten wahr sein, Meinungsäußerungen sollten vertretbar sein.
  • Man kann unterscheiden zwischen dem Schutz des Äußernden und dem der Plattform.
  • Der Schutz wird betrachtet unabhängig von Qualität oder auch Anonymität der Äußerung.
  • Andererseits gibt es einen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Und es gibt das Recht sich gegen herabsetzende, verfälschende, entstellende öff. zu wehren.

Man muss also die Interessen abwägen zwischen Meinungsfreiheit vs. allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Beispiele:

  • Produktbewertung grundsätzlich zulässig (Stiftung Warentest)
  • Bewertung ist unzulässig bei Eingriffen in Privat- oder Intimsphäre (z.B. nur Kriterien was Lehrer beruflich machen dürfen bewertet werden)
  • Bewertung ist grundsätzlich zulässig, wenn Sozialsphäre betroffen ist (berufliches Umfeld)

Aber es hängt auch von der Einschätzung der Richter ab. So gibt es extrem unterschiedliche Beispiele was eine Beleidigung ist. Einmal ist „A…loch“ keine Beleidigung, sondern eine ‚pointierte Äußerung‘ des Mißfallens. Ein anderes Gericht sieht in einem anderen Fall schon die Du-Form als eine ‚Handlung mit innewohnendem beleidigenden Charakter‘.

Deswegen der Rat:
Die „Mutti-Regel“ ist gute Richtlinie! 🙂 „Wenn Deine Mutti sagen würde, das ist eine Beleidigung, dann ist es vermutlich eine.“

Im aktuellen spickmich-Urteil wurde folgendes als zulässig gesehen:

  • anonyme Bewertung
  • Bewertung ohne Anmeldung
  • Sternchen- und Schulnoten-Bewertungen
  • Freitexte sind auch grundsätzlich zulässig (enthalten aber ein größeres Risiko)

(Verdeckte) Konkurrentenbewertung ist ein Sonderfall, denn hier ist auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten. Ein Eintrag grundsätzlich zulässig aber unlauter wenn geschäftsschädigend und nicht erweislich wahr ( § 4 Nr.8 UWG). Auch muss man die Regelung über vergleichende Werbung beachten (und das ist schwierig!). Auf keinen Fall darf man den Werbecharakter der Bewertung verschleiern.

Wie man mit den Riskiken umgehen sollte:

  • Klare und transparente Nutzungsbedingungen (mit Netiquette) schaffen
  • Kontrollmechanismen einbauen
  • Keine sensiblen personenbezogenen Daten auf der Website veröffentlichen
  • nutzergenerierte Inhalte als solche kennzeichnen (z.B. „von Nutzername“)
  • keine redaktionelle Auswahl treffen (und Vorauswahl darf auch nicht in den AGB stehen, weil man sonst ggf. darauf festgenagelt wird!)
  • abuse button: Es einfach machen Probleme zu melden und einen Prozess dafür haben
  • „notice and takedown“: Sobald man davon erfährt sollte man die fragwürdige Bewertung vom Netz nehmen

Ausblick

  • Es wird weitere Bewertungsplattformen geben (offenbar arbeitet z.B. die AOK an einer Arztbewertungsplattform)
  • Die Plattformen werden sich professionalisieren
  • Einbindung in andere Prozesse(?)
  • Mehr Rechtsprechung zum Thema Bewertungen ist zu erwarten

Zwischenfragen:

  • Was ist wenn mein Serverstandort im Ausland ist?
    Antwort: Das ist egal, es kommt auf die Marktausrichtung des Angebots an. Wenn der deutsche Markt angepeilt wird, dann gelten auch deutsche Gesetze. Aber es gibt ein Problem der Durchsetzungsfähigkeit des Rechts.
  • Wie vermeidet man, dass die Plattform haftet?
    Bei Kenntnis einer Verletzung die fragwürdige Bewertung runter nehmen und künftig Sorge tragen, dass es nicht mehr vorkommen kann.

Danke an Carsten für den tollen Vortrag! Falls ich etwas falsch verstanden habe korrigiert mich bitte.

Carsten hat über dieses Thema auch selbst gebloggt: Rechtliche Vorgaben für Bewertungsportale konkretisiert.

Die 10 größten Probleme als Online Produktmanager

Auf der „Un-Konferenz“ Barcamp Stuttgart II habe ich heute als erste Session den Vortrag von Florian Fastner gehört. Thema: Die zehn größten Probleme als Online Produktmanager. Aus seiner vierjährigen Erfahrung bei Autoscout24 erzählte er einiges, was ich gut nachvollziehen kann.

Florian definiert die Rolle des Produktmanagers als jemanden, der Produkte oder Funktionen umsetzt und betreut. Meine Definition für Produktmanagement ist ähnlich.

Hier meine Mitschrift zu den Top 10 Problemen von Produktmanagern:

  1. Viele Produktwünsche überrollen einen
    • Alle kommen mit Ideen und Vorschlägen, die es zu priorisieren gilt. Deshalb schlägt Florian vor, Einstiegshürden für Produktideen zu schaffen, z.B. ein zweiseitiges Formular das jeder Kollege erst einmal ausfüllen soll. In einem Unternehmen mit 300 Mitarbeitern mag das hilfreich sein. Ich selbst versuche eher diese Hürde gering zu halten, damit alle Interessen gehört werden.
    • Man sollte einen Prozess definieren (z.B. Scrum) und kommunizieren, damit nicht „auf Zuruf“ Produktfeatures umgesetzt werden. Der Prozess soll für alle Beteiligten transparent sein.
    • Transparenz, damit es keine Enttäuschung beim Ideengeber gibt und nach der Evaluation auch Feedback geben. Priorisieren: Aufwand und Komplexität grob schätzen und sich fragen, ob die Idee auch zur Strategie des Unternehmens passt – am besten in interdisziplinären Runden zwischen IT und Produktmanagemt (klingt nach Gespräch zwischen Product Owner und Scrum Master 😉 ).
  2. Es gibt keine Produktstrategie
    • Die Produktstrategie sollte man von der Geschäftsführung einfordern
    • Wenn nichts kommt, dann sollte man selbst aktiv eine Strategie vorschlagen und nach oben abstimmen
    • Fokussieren
    • Nicht alles nachbauen, was Wettbewerber machen, sondern eine eigene Strategie verfolgen.
  3. Man muss mit Produktskeptikern und -Feinden umgehen
    • Stakeholer abholen (Essen gehen), sie anhören und ihnen einen Vorteil anbieten
    • Kritische Themen vorher vom Management absegnen lassen („Wir wollen wirklich diesen Bannerplatz nicht mehr auf der Startseite?“)
  4. Interne „Experten“ meinen zu wissen, was Kunden wollen
    • Nicht alle fragen sondern Multiplikatoren aus allen betreffenden Bereichen verwenden. Keine Riesenrunden in denen diskutiert wird öffnen.
    • Zahlen statt Bauchgefühl und testen, testen, testen (A/B-Tests)
    • Zusage vom Management zur Methodik geben lassen
  5. Schätzungen stimmen nie
    • Auch Produktmanagement und Qualitätssicherung (QA) kosten Zeit und Geld.
    • Man sollte lieber kleine Schritte machen als große Sprünge
    • In der Planung besteht der beste Hebel für das Produktmanagement darin, den Umfang des Projekts zu verändern („Scope“). Dabei lieber 80 Prozent der Features zu 100 Prozent fertig machen als 100 Prozent der Features zu 80 Prozent. – Mal angenommen es gäbe so etwas wie 100 Prozent. 😉
    • Agile Methoden helfen Schätzungen zu verbessern
  6. Spezifikationen liest keiner
    • viel Kommunizieren
    • Sitzplätze der Mitarbeier mischen, damit diese kommunizieren
    • Prototypen sagen mehr als 1000 Worte
    • Dokumentation als Mittel zum Zweck betrachten und nicht als heilige Kuh
  7. Die IT ist fertig und damit wird das Ziel als erreicht betrachtet
    • Produktmanagement und IT braucht gemeinsame Ziele.
    • Auch die Entwickler für Design und Usability begeistern.
    • Alle müssen Qualität verinnerlichen (nicht weichkochen lassen)
  8. Das Produktportfolio wird immer umfangreicher
    • Produktcontrolling: Welches Produktfeature bringt wieviel ein und welchen Aufwans müssen wir immer wieder reinstecken? Laufende Aufwände erfassen.
    • Es gibt keine „Nebenher-Produkte“. Alles macht Arbeit.
    • Man sollte den Mut haben, Produkte auch mal „sterben“ zu lassen
  9. Alle hoffen auf einen „Big Bang“ Effekt
    • Den gibt es nicht, viele rechnen aber damit und sind dann enttäuscht
    • Gentle Deployment und vorher ankündigen
    • idealerweise eine zeitlang beide Versionen parallel anbieten, damit sich die Leute langsam umgewöhnen können
    • Die Abteilungen im Unternehmen über die Änderungen regelmäßig informieren
  10. Es gibt keine Zeit für nachhaltiges Produktwachstum
    • Erwartungshaltung relativieren
    • Benchmark Zahlen besorgen
    • Nicht sofort „optimieren“

Danke für den schönen Vortrag, Florian! Falls ich etwas falsch verstanden habe korrigiert ich bitte.

Wie man Produkte macht, die Kunden lieben

Kyrie Robinson SVPG Logo zu Gast bei GameDuell Logo

Gestern Abend hielt Kyrie Robinson einen Vortrag bei GameDuell und ich konnte dabei sein. Thema: Creating products that customers love to use (zu deutsch also eigentlich: „Produkte machen, Kunden lieben werden zu benutzen“, aber das klingt so holprig). Kyrie ist Partnerin bei der Silicon Valley Product Group und hat davor unter anderem die User Experience für TiVo aufgebaut und geleitet (TiVo ist ein in den USA sehr erfolgreicher Festplattenrecorder, der für seine ausgezeichnete Usability berühmt ist).

Der Vortrag dauerte etwa eine halbe Stunde, und mit Produkten meinte sie passend zum Umfeld, vor allem Websites und elektronische Geräte. Davor gab’s in netter Runde Pizza für alle etwa 30 Zuhörer, die hauptsächlich bei GameDuell arbeiteten.

Was ist Interaction Design?

Diese Frage stellte Kyrie Robinson zu Beginn ihres Vortrages. Für sie liegt Interaction Design an der Schnittstelle zwischen visuellem Design, Entwicklung und Produktmanagement. Sie selbst hat Psychologie studiert und ist nach und nach in diesen Bereich hinein gewachsen. Wie kann man Interaktionen gestalten und vor allem verbessern? Kyrie empfiehlt, zu konkreten Nutzer-Aufgaben die Anzahl der notwendigen Klicks zu messen.
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